Kündigt ein Mobilfunkunternehmen den Vertrag mit einem Kunden über einen so genannten "Flatrate-Tarif", etwa weil der Kunde die monatlichen Grundgebühren nicht bezahlt, macht es häufig auch noch Schadensersatzansprüche für die eigentlich vereinbarte Laufzeit geltend. Nicht selten fordert das Unternehmen seinen Kunden dann dazu auf, die volle Grundgebühr des Vertrages für die verbleibend Restlaufzeit des Vertrages zu bezahlen. Zu Unrecht:
...mehr