Anwaltsgebühren nach der Streitwerttabelle

An dieser Stelle möchte ich Ihnen einen groben Eindruck verschaffen, mit welchen Kosten Sie nach dem jeweiligen Streitwert gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz rechnen müssen.

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der zahllosen Faktoren, welche die Gebühren beeinflussen, nicht möglich ist, Ihnen eine abschließende Übersicht anzubieten. Die Tabelle kann und soll damit lediglich als ein erster Anhaltspunkt für das Zusammenwirken von Streitwert und Anwaltskosten verstanden werden. Berücksichtigt werden nur die für Sie anfallenden Anwaltskosten in einem typischen Verfahrensgang ohne Besonderheiten. Nicht abgebildet sind etwa mögliche Auslagen des Verfahrens, mögliche Gebühren für einen Vergleichsschluss oder die Gerichtskosten. Für eine konkrete Auskunft für Ihren Fall stehe ich Ihnen jedoch gerne zur Verfügung.

Die jeweils angegebenen Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Streitwert (bis EUR)Außergerichtlich (EUR)Gerichtlich (mit Gerichtstermin) (EUR)
  Mit ProzesskostenhilfeOhne Prozesskostenhilfe
50083,540157,68
1.000147,560261,80
2.000255,850470,05
3.000334,750621,78
5.000492,54136,85925,23
8.000729,23502,771.380,40
12.000958,19841,921.820,70
18.0001.100,511.032,322.094,40
25.0001.242,841.222,722.368,10

 

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