Ihr Rechtsanwalt für das Immaterialgüterrecht und Medienrecht
Neben dem "klassischen" Zivil- und Vertragsrecht, welches traditionell materielle Güter zum Gegenstand hat (etwa das Auto beim Kaufvertrag, die Wohnung beim Mietvertrag oder die neue Gartenanlage im Werkvertrag), befasst sich das Immaterialgüterrecht mit dem oftmals nur schwer greifbaren Konzept des geistigen Eigentums. Zum geistigen Eigentum zählen insbesondere Ideen, Text- Bild- oder Tonwerke, welche auf einer geistigen Schöpfung beruhen sowie Konzepte und Lösungsansätze für technische Probleme. Jedoch auch die schlichte Information und deren Übermittlung kann unter den Schutz des geistigen Eigentums fallen.
Je nach der Art der geistigen Schöpfung haben sich mehrere Unterformen des Immaterialgüterrechts mit teilweise eigenen Regeln und Besonderheiten herausgebildet So etwa:
All diesen Rechtsgebieten gemein ist das Ziel des Schutzes des Rechts am geistigen Eigentum und der Möglichkeit, dieses einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung zuführen zu können.
Im weiteren Sinne ist hierzu auch das Wettbewerbsrecht zu zählen, welches als eine Art Klammer Verhaltensregeln normiert, die den fairen Konkurrenzkampf der Wettbewerber untereinander sicherstellen soll.
Das Immaterialgüterrecht umfasst damit typischer Weise
- den Schutz des geistigen Eigentums vor der unbefugten Verwendung durch Dritte
- den Schutz vor einer (unberechtigten) Inanspruchnahme aufgrund einer vermeintlichen Schutzrechtsverletzung
- Die vertragliche Übertragung geistigen Eigentums oder das Einräumen von (begrenzten) Verwertungsrechten
Ich helfe Ihnen gerne dabei Ihre Rechte an den obengenannten Schutzgüter zu wahren und Sie über die damit einhergehenden Pflichten zu beraten.