Einen großen Schwerpunkt meiner Tätigkeit stellt die Bearbeitung vertragsrechtlicher Mandate ein. Dies umfasst neben der Erstellung, Prüfung und Beendigung von Verträgen insbesondere die Durchsetzung von sich hieraus ergebenden Ansprüchen (Mängelhaftung, Vergütungsforderung, Rücktritt, Kündigung, Schadensersatz und Widerruf). Neben den klassischen Vertragstypus wie etwa dem Kaufvertrag, dem Dienstleistungsvertrag und dem Werkvertrag und Mischformen hieraus bearbeite ich auch spezielle Vertragstypen mit Schnittmengen etwa zum IT- und Internetrecht (etwa Softwarelizenzen), dem Immaterialgüterrecht (z.B. Einräumung und Übertragung von Nutzungsrechten) oder dem Familien- und Eherecht (Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen) Vertragsrechtliche Problemstellungen ergeben sich somit bereits bei: Neben der eigentlichen Gestaltung des Vertragsdokuments spielen jedoch gerade die damit verbundenen Folgeprobleme und Folgeansprüche eine zentrale Rolle im Vertragsrecht, so etwa: Ich stehe Ihnen gerne für eine erste Einschätzung darüber zur Verfügung, ob und wie ich Ihnen behilflich sein kann.Ihr Rechtsanwalt für Vertragsrecht