Rechtsanwalt für IT-Recht und Internetrecht


Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht und IT-Recht

Das IT-Recht bzw. das Internetrecht hat ist sich zu einem der dynamischsten und mit seiner wachsenden Bedeutung im Alltag zu einem der bedeutendsten Teilgebiete des Zivilrechts / Vertragsrechts entwickelt. Entsprechend seiner Bedeutung nimmt es mittlerweile einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ein.

Das Spektrum des Rechts der Informationstechnologien (häufig auch "Computerrecht" oder "Internetrecht" genannt) ist breit gefächert und reicht von der Programmierung von Software, deren Vertrieb und Lizenzierung über den kreativen Aspekt des Webdesigns bis hin zum Onlinehandel ("E-Commerce") auf den gängigen Plattformen wie eBay und Amazon oder dem eigenen Webshop. Gerade für gewerbliche handelnde Personen bietet das IT- und Internetrecht dabei zumeist erhebliche Schnittmengen mit dem Wettbewerbsrecht, dem Urheberrecht und dem Designrecht.

Ich berate und begleite sowohl Einzelunternehmer als auch kleine und mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg zum erfolgreichen wirtschaftlichen Handeln im Internet, hierbei vor allem bezüglich der folgenden Aspekte des IT-Rechts:

  • Rechtssicheres Verkaufen im eigenen Webshop, auf eBay und auf Amazon
  • Rechtssichere Gestaltung der eigenen Internetpräsenz
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen sowohl im B2B als auch im B2C Bereich
  • Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Problematiken des Urheberrechts, des Designrechts und des Wettbewerbsrechts beim Handeln online

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