Das IT-Recht bzw. das Internetrecht hat ist sich zu einem der dynamischsten und mit seiner wachsenden Bedeutung im Alltag zu einem der bedeutendsten Teilgebiete des Zivilrechts / Vertragsrechts entwickelt. Entsprechend seiner Bedeutung nimmt es mittlerweile einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ein. Das Spektrum des Rechts der Informationstechnologien (häufig auch "Computerrecht" oder "Internetrecht" genannt) ist breit gefächert und reicht von der Programmierung von Software, deren Vertrieb und Lizenzierung über den kreativen Aspekt des Webdesigns bis hin zum Onlinehandel ("E-Commerce") auf den gängigen Plattformen wie eBay und Amazon oder dem eigenen Webshop. Gerade für gewerbliche handelnde Personen bietet das IT- und Internetrecht dabei zumeist erhebliche Schnittmengen mit dem Wettbewerbsrecht, dem Urheberrecht und dem Designrecht. Ich berate und begleite sowohl Einzelunternehmer als auch kleine und mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg zum erfolgreichen wirtschaftlichen Handeln im Internet, hierbei vor allem bezüglich der folgenden Aspekte des IT-Rechts:Ihr Rechtsanwalt für Internetrecht und IT-Recht