Die möglichen Kosten der anwaltlichen Tätigkeit

Welche Kosten können entstehen?

Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit richten sich nach zahlreichen Faktoren: Neben der Art und dem Umfang der erforderlichen Tätigkeit spielt vor allem auch der "Wert" der rechtlichen Problematik bzw. der streitigen Auseinandersetzung. Aus diesem Grunde kann hier nur ein grober Überblick gegeben werden, wobei sich meine Vergütung in den allermeisten Fällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemisst:

Das Erstberatungsgespräch

Kann das Problem mit einem Beratungsgespräch zu Ihrer Zufriedenheit gelöst werden und ist keine weitere Tätigkeit nach außen notwendig (etwa ein Gespräch oder Schreiben an die Gegenseite) so ist die Gebühr in der Regel auf einen Höchstsatz von 226,10 EUR inkl. MwSt. beschränkt. Diese Gebühr kann und wird bei einfacher gelagerten Fällen, welche sich in einem relativ kurzen Beratungsgespräch erledigen lassen, auch nach unten angepasst werden. 

Anwaltliche Tätigkeit (außergerichtliche Vertretung)

Ist es mit einem Erstberatungsgespräch jedoch nicht getan und erfordert die Problematik ein Tätigwerden des Anwalts nach außen, so richten sich die Gebühren nach dem so genannten Streitwert, d.h. dem in einem Geldbetrag ausgedrückten Gewicht der rechtlichen Problematik. Geht es beispielsweise um eine Geldforderung in Höhe von 1.000,00 EUR so ist der Streitwert (1.000,00 EUR) leicht zu bestimmen. In anderen Fällen, in denen sich ein Geldwert nicht so einfach bestimmen lässt (etwa einer Ehescheidung oder einem Unterlassungsanspruch), ist auf die Grundsätze und Regeln zurückzugreifen, welche die Gerichte in jahrelanger und zahlreicher Rechtsprechung herausgearbeitet haben.

Aufgrund der nahezu unüberschaubaren Kasuistik ist es kaum möglich, Ihnen hier in aller Kürze einen Überblick zu verschaffen. Sie können mich gerne jederzeit mit einer unverbindlichen Frage kontaktieren, mit welchem Streitwert und damit Kosten in Ihrem Fall zu rechnen ist. Für einen ersten und vereinfachten Überblick über den Zusammenhang zwischen Streitwert und Kosten habe ich Ihnen eine hier eine tabellarische Übersicht bereitgestellt.

Die gerichtliche Vertretung

Ist neben der außergerichtlichen Tätigkeit auch ein Gerichtsverfahren erforderlich, so entstehen zusätzliche Gebührentatbestände. Diese richten sich neben dem Streitwert (wie bei der außergerichtlichen Tätigkeit) zusätzlich danach, ob ein Gerichtstermin stattfindet und ob das Verfahren durch Urteil oder einen Vergleich beendet worden ist. Wenn dem Gerichtsverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorangegangen ist, so wird die dort entstandene Gebühr zur Hälfte auf die anwaltlichen Kosten des Gerichtsverfahrens angerechnet.

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Auch wenn Sie nur über ein sehr geringes Einkommen verfügen, oder Kindern und/oder Verwandten zum Unterhalt verpflichtet sind, müssen Sie nicht auf anwaltliche Hilfe verzichten. In einem solchen Fall steht Ihnen für die außergerichtliche Vertretung die so genannte Beratungshilfe und für das gerichtliche Verfahren die Prozesskostenhilfe zur Verfügung. Kommen diese für Sie in Betracht, so reduzieren sich die Kosten meiner Inanspruchnahme erheblich und können in Ausnahmefällen auch ganz entfallen. Über diese Möglichkeiten habe ich eine eigene Informationsseite für Sie zusammengestellt.

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