Kein Gewährleistungsausschluss bei Arglist
Eine Behauptung "ins Blaue" hinein, d.h. eine ungeprüfte Angabe zu einer Eigenschaft oder Beschaffenheit eines Gegenstandes (hier: die Unfallfreiheit eines gebrauchten Wagens) ist als arglistige Täuschung zu werten.
Das Landgericht Heidelberg vertritt dabei die Ansicht, dass für die Bejahung der Arglist kein zielgerichtetes oder gar ...mehr