Ein Bewertungsportal (hier Jameda.de für Ärzte) muss nicht nur unwahre Tatsachenbehauptungen eines Rezensenten löschen, sondern auch dessen Bewertung (in Form von Schulnoten), wenn diese sich auf die unwahre Tatsachenbehauptungen stützt.
Es entspricht mittlerweile der gefestigten Rechtsprechung, dass u.a. Ärzte eine auch negative Bewertung zu dulden haben, wenn diese noch als Meinungsäußerung und nicht als reine Schmähkritik ...mehr