Stellt die Firma dem Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung, ergibt sich die Frage, inwieweit dieser den Unterhaltsanspruch beeinflusst. Der Unterhaltsberechtigte wird geltend machen, es sei der Wert des repräsentativen Wagens in Ansatz zu bringen. Der Unterhaltspflichtige wird dagegen einwenden, er würde bei Eigenfinanzierung sicher nicht einen solch hochwertigen Wagen fahren.
Die Rechtsprechung entscheidet in diesem ...mehr