Entgegen einem häufig anzutreffenden Irrtum haftet auch während der Ehe jeder Ehegatte selbst für seine eigenen Schulden. Eine automatische Mithaftung gibt es nicht. D.h. der Zugriff auf den anderen Ehegatten ist den Gläubigern verwehrt.
Was passiert nach der Trennung jedoch mit den Verbindlichkeiten, welche das Ehepaar gemeinsam eingegangen ist, etwa um das Eigenheim zu bezahlen, sich eine Reise leisten zu können, den ...mehr