Eine Schutzimpfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Masern und Pneumokokken ist eine „Angelegenheit des täglichen Lebens“ und bedarf nicht der Zustimmung des anderen Elternteils. Anders verhält es sich hingegen bei der Entscheidung, das Kind nicht impfen zu lassen.
Üben die Eltern auch nach einer Trennung das Sorgerecht gemeinsam aus, können Entscheidungen, die für das Kind erheblich sind, auch nur ...mehr