Diese Unterlagen benötigen Sie für einen Scheidungsantrag

Dokumente für das Scheidungsverfahren

Um ein angestrebtes Scheidungsverfahren möglichst zügig und reibungslos in Gang zu setzen, ist es von Vorteil (aber nicht Voraussetzung), bereits frühzeitig die hierfür benötigten Dokumente und Unterlagen beisammen zu haben. Jede Nachfrage seitens des Gerichts kann das Verfahren gleich um mehrere Wochen verzögern. Aber welche Unterlagen benötigen Sie eigentlich für Ihren Scheidungsantrag? Weniger als Sie möglicher Weise denken.

Nur in den seltensten Fällen werden Sie mehrere oder gar alle der unten stehenden Dokumente benötigen. Häufig reichen die Heiratsurkunde und der Fragebogen zum Versorgungsausgleich bereits aus. Es gilt: Sämtliche Dokumente können auch nachgereicht werden. Je früher sie jedoch vorgelegt werden, desto besser. 

1. Heiratsurkunde (immer)
Stets unverzichtbar ist der Nachweis über die Eheschließung. Unerwartet häufig ist es jedoch gerade die Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch, der gerade nicht zur Hand ist, sich noch beim Ehepartner befindet oder in einem der vergessenen Umzugskartons liegt. Ohne den Nachweis der Eheschließung kann und wird jedoch keine Ehe geschieden werden, sodass Sie sich frühzeitig darum bemühen sollten. Eine Kopie ist für den Scheidungsantrag zunächst ausreichend. Das Original oder eine beglaubigte Kopie sollten für das weitere Verfahren jedoch bereitgehalten werden.

2. Fragebogen zum Versorgungsausgleich (fast immer)
Außer bei kurzen Ehen (weniger als 3 Jahre) ist der Versorgungsausgleich stets von Amts wegen durchzuführen (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche). Um die erforderlichen Berechnungen durchführen zu können, wird das Familiengericht von sich aus entsprechende Auskünfte bei den jeweiligen Stelle einholen. Allerdings benötigt es hierzu eine Auskunft darüber, welche Versorgungsarten hierfür bei Ihnen in Betracht kommen (Dt. Rentenversicherung, Betriebsrente des Arbeitgebers, private Altersvorsorge etc.). Dieser Auskunft dient der -> Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Am besten man reicht diesen bereits ausgefüllt mit dem Scheidungsantrag ein.

3. Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder (häufig)
Wenn Sie und Ihr Ehepartner gemeinsame Kinder haben, die zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags noch minderjährig sind, müssen dem Gericht die Geburtsurkunden vorgelegt werden. Auch hier gilt: Es reicht zunächst eine Kopie. Die Originale oder beglaubigte Kopien sollten aber bereitgehalten werden. Diese Dokumente benötigen Sie dementsprechend nicht (mehr), wenn die Kinder bereits volljährig sind oder aus einer früheren Ehe / Beziehung stammen.

4. Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (optional)
Wenn Sie über ein nur geringes oder gar kein Arbeitseinkommen verfügen oder sich aus anderen Gründen eine Scheidungsverfahren eigentlich nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe zu  stellen. Dieser Antrag sollte bereit mit dem Scheidungsantrag zusammen gestellt werden, um ein möglichst geringes Kostenrisiko zu haben. Dem Antrag muss die -> Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beigefügt werden. Die dort gemachten Angaben zum Einkommen, Belastungen etc. müssen dabei jeweils durch entsprechende Kopien (Lohnabrechnung, Leistungsbescheid etc.) nachgewiesen werden. Wenn bei Ihnen Verfahrenskostenhilfe in Betracht kommt, sollte dieses Formular so früh wie möglich vollständig ausgefüllt werden.

5. Nachweise über Einkommen und Vermögen (selten - nur bei Unterhaltsfragen)
Wenn Sie mit dem Scheidungsantrag auch Unterhalt für sich oder ihre Kinder geltend machen möchten (oder gegen Sie geltend gemacht wird), benötige ich auch eine vollständige Auskunft und Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen, Ihre monatlichen Belastungen und Ihr vorhandenes Vermögen. In der Regel geht dem gerichtlichen Verfahren jedoch der Versuch einer außergerichtlichen Einigung über die Unterhaltsfrage voraus, sodass Sie diese Nachweise nur in den seltensten Fällen bereits für den Scheidungsantrag benötigen. Dasselbe gilt auch bezüglich des Zugewinnausgleichs

6. Schriftliche Vereinbarungen (selten - nur bei Streit über Unterhalt, Rente oder Vermögen)
Wenn es Streit über den Versorgungsausgleich, den Unterhalt oder das Vermögen gibt (und nur dann), kann vorherigen Vereinbarungen mit Ihrem Ehepartner eine entscheidende Rolle zukommen. Haben Sie vor oder während der Ehe einen Ehevertrag oder eine Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung getroffen, so bringen Sie bitte unbedingt eine Kopie hiervon mit.

Wenn Sie noch Fragen zu den benötigten Unterlagen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

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